Um einen nachhaltigen Fischbestand zu gewährleisten, müssen die folgenden Mindestmaße für den Fang beachtet werden:
In unserem Gewässerabschnitt wurden bislang keine Grundeln oder Welse gefangen.Sollte dennoch ein Fang erfolgen, sind diese Fische zu entnehmen und als besondere Fänge in der Fangmeldung zu dokumentieren. Eine entsprechende Information an den Vorstand bzw. Gewässerwart wird ausdrücklich empfohlen.
Fangverbot: Nasen und Rapfen dürfen nicht entnommen werden.