Regeln am Gewässer

Fischereiverein Selsingen-Sandbostel e.V.

1.Vors. Axel Heinke Stellmacherweg 6 27446 Selsingen Tel.: 0151 / 2176 7652

 

Anlage zur Fischereierlaubnis für Mitglieder und Gastangler !

 

Die Gewässergrenzen sind durch Schilder oder blaue Pfähle markiert.

 

Es ist nicht gestattet, aus Gewohnheit Personen die nicht dem Verein angehören mit

zum Angeln zu nehmen und angeln zu lassen. Das gilt auch für die jugendlichen

Mitglieder.

 

Kinder unter 14 Jahren dürfen in Begleitung eines volljährigen Mitgliedes und

Fischereischeininhabers angeln.

 

Es ist nicht sport- und waidgerecht, wenn

Vereinsmitglieder/Gastangler ihre drei Handangeln an verschiedenen Plätzen ausgelegt

haben.

 

Es ist untersagt:

• Die in den Vereinsgewässern gefangenen Fische zu verkaufen oder zu tauschen.

• Andere Angler am Gewässer zu stören oder durch dauerndes Hin- und

Herlaufen am Ufer die Fischwaid unmöglich zu machen.

• Koppelricks offen zu lassen. Einfriedungen zu beschädigen. Wiesen - und Weidegras

niederzufahren. Den Uferbereich des Gewässers mit Kraftfahrzeugen zu befahren.

• Bäume und Büsche im Uferbereich abzusägen.

• Das Grillen, Feuerstellen anzulegen oder zu zündeln.

• Edelfische als Köderfische zu verwenden.

 

Reste von Angelschnüren sind grundsätzlich zu zerschneiden und wie andere Abfälle in

den Hausmüll zu geben.

 

Die angegebenen Schonzeiten und Mindestmaße sind unbedingt einzuhalten.

 

Jedes Mitglied ist außerdem verpflichtet, am Gewässer selbst Aufsicht zu führen und für

die Fernhaltung Unbefugter Sorge zu tragen. (Fischereiaufseher benachrichtigen)

Für jugendliche Mitglieder haften ihre Eltern.

 

Die Oste ist als Naturschutzgebiet eingestuft und muss dementsprechend behandelt

werden, Angelplätze bitte mit Augenmaß freihalten, darüber hinaus werden auch

entsprechende Aktionen zur Pflege veranstaltet.

 

Sollte wider Erwarten Vorstehendes nicht eingehalten werden, sehen wir uns gezwungen

die Schuldigen persönlich anzusprechen und strengstens zu verweisen. Im

Wiederholungsfalle erfolgt bedingungsloser Ausschluss aus dem Verein.

 

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