Fischereiverein Selsingen-Sandbostel e.V.
1.Vors. Axel Heinke Stellmacherweg 6 27446 Selsingen Tel.: 0151 / 2176 7652
Anlage zur Fischereierlaubnis für Mitglieder und Gastangler !
Die Gewässergrenzen sind durch Schilder oder blaue Pfähle markiert.
Es ist nicht gestattet, aus Gewohnheit Personen die nicht dem Verein angehören mit
zum Angeln zu nehmen und angeln zu lassen. Das gilt auch für die jugendlichen
Mitglieder.
Kinder unter 14 Jahren dürfen in Begleitung eines volljährigen Mitgliedes und
Fischereischeininhabers angeln.
Es ist nicht sport- und waidgerecht, wenn
Vereinsmitglieder/Gastangler ihre drei Handangeln an verschiedenen Plätzen ausgelegt
haben.
Es ist untersagt:
• Die in den Vereinsgewässern gefangenen Fische zu verkaufen oder zu tauschen.
• Andere Angler am Gewässer zu stören oder durch dauerndes Hin- und
Herlaufen am Ufer die Fischwaid unmöglich zu machen.
• Koppelricks offen zu lassen. Einfriedungen zu beschädigen. Wiesen - und Weidegras
niederzufahren. Den Uferbereich des Gewässers mit Kraftfahrzeugen zu befahren.
• Bäume und Büsche im Uferbereich abzusägen.
• Das Grillen, Feuerstellen anzulegen oder zu zündeln.
• Edelfische als Köderfische zu verwenden.
Reste von Angelschnüren sind grundsätzlich zu zerschneiden und wie andere Abfälle in
den Hausmüll zu geben.
Die angegebenen Schonzeiten und Mindestmaße sind unbedingt einzuhalten.
Jedes Mitglied ist außerdem verpflichtet, am Gewässer selbst Aufsicht zu führen und für
die Fernhaltung Unbefugter Sorge zu tragen. (Fischereiaufseher benachrichtigen)
Für jugendliche Mitglieder haften ihre Eltern.
Die Oste ist als Naturschutzgebiet eingestuft und muss dementsprechend behandelt
werden, Angelplätze bitte mit Augenmaß freihalten, darüber hinaus werden auch
entsprechende Aktionen zur Pflege veranstaltet.
Sollte wider Erwarten Vorstehendes nicht eingehalten werden, sehen wir uns gezwungen
die Schuldigen persönlich anzusprechen und strengstens zu verweisen. Im
Wiederholungsfalle erfolgt bedingungsloser Ausschluss aus dem Verein.