Größere Rückschnitte, also das Reduzieren oder Entfernen ganzer Büsche oder Bäume, sowie umfangreiche Schneidemaßnahmen dürfen nur im Zeitraum Oktober bis Februar und in Absprache mit dem Vorstand durchgeführt werden. Diese Einschränkungen dienen dem Schutz der Vogelbrut und der ökologischen Vielfalt im FFH-Gebiet.
In der übrigen Zeit ist ein umsichtiges und zurückhaltendes Freihalten der Angelstellen erlaubt. Umsichtiges Freihalten bedeutet, dass ihr nur störende Äste oder Pflanzen vorsichtig entfernt, ohne größere Flächen zu bearbeiten. Dabei müssen die naturschutzrechtlichen Bestimmungen beachtet werden und es darf keine Störung oder Beeinträchtigung der Vogelbrut erfolgen.
Röhrichte sind von März bis September besonders geschützt und dürfen in dieser Zeit nicht geschnitten werden.
Konsequenzen entstehen, weil Verstöße gegen die Naturschutzauflagen das Gebiet gefährden und daher im FFH-Gebiet geahndet werden können – auch wenn sie nicht beabsichtigt waren.
Wir freuen uns jederzeit über Rückfragen und Hinweise, wo wir noch tätig werden müssen. Vielen Dank für euren Einsatz zum Erhalt unserer Angelstellen und für den respektvollen Umgang mit der Natur!