Größere Rückschnitte sowie umfangreiche Schneidemaßnahmen dürfen nur im Zeitraum Oktober bis Februar und in Absprache mit dem Vorstand durchgeführt werden. Diese Einschränkungen dienen dem Schutz der Vogelbrut und der ökologischen Vielfalt im Naturschutzgebiet "Ostetal mit Nebenbächen" bzw. FFH-Gebiet.
In der übrigen Zeit bestehen unsererseits keine Einwände gegen das umsichtige und zurückhaltende Freihalten der bereits vorhandenen Angelstellen, sofern die naturschutzrechtlichen Vorgaben beachtet und die Vogelbrut nicht gestört oder beeinträchtigt wird. Es ist wichtig, stets Rücksicht auf die sensible Umgebung und deren Bewohner zu nehmen, um den Schutz der Natur und die Artenvielfalt zu gewährleisten.
Umsichtiges Freihalten bedeutet, dass lediglich störende Zweige oder Pflanzen vorsichtig entfernt werden. Dabei sollte darauf geachtet werden, keine größeren Eingriffe vorzunehmen und ausschließlich das zu beseitigen, was notwendig ist, um die Angelstelle nutzbar zu halten. Diese Vorgehensweise hilft, die natürlichen Lebensräume und die Vogelbrut im Naturschutzgebiet zu schützen.
Röhrichte sind von März bis September besonders geschützt und dürfen in dieser Zeit nicht geschnitten werden.
Konsequenzen können entstehen, weil Verstöße gegen die Naturschutzauflagen das Gebiet gefährden und daher im FFH-Gebiet insbesondere durch die zuständigen Naturschutzbehörden geahndet werden können. Verstöße werden unabhängig davon geahndet, ob sie absichtlich oder unbeabsichtigt begangen wurden.
Wir freuen uns jederzeit über Rückfragen und Hinweise, wo wir noch tätig werden müssen. Vielen Dank für euren Einsatz zum Erhalt unserer Angelstellen und für den respektvollen Umgang mit der Natur!
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