Die Gewässergrenzen sind eindeutig durch Schilder gekennzeichnet. Es ist nicht erlaubt, vereinsfremde Personen aus Gewohnheit zum Angeln mitzunehmen oder angeln zu lassen. Diese Regel gilt ebenso für jugendliche Mitglieder. Kinder unter 14 Jahren dürfen nur dann angeln, wenn sie von einem Mitglied begleitet werden, das im Besitz eines gültigen Fischereischeins ist.
Es entspricht nicht den sport- und waidgerechten Grundsätzen, wenn Vereinsmitglieder oder Gastangler ihre drei erlaubten Handangeln an unterschiedlichen Stellen gleichzeitig auslegen. Das Auslegen der Angeln muss an einem Platz erfolgen. Das Angeln ist mit max. drei passiven Angeln oder einer aktiv geführten (Kunstköder z.B.) Angel gestattet.
Folgende Handlungen sind ausdrücklich untersagt:
Reste von Angelschnüren sind grundsätzlich zu zerschneiden und wie andere Abfälle im Hausmüll zu entsorgen.
Die angegebenen Schonzeiten und Mindestmaße müssen strikt eingehalten werden.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, am Gewässer eigenverantwortlich Aufsicht zu führen und dafür Sorge zu tragen, dass Unbefugte ferngehalten werden. Bei Bedarf ist der Fischereiaufseher zu benachrichtigen. Für jugendliche Mitglieder haften deren Eltern.
Die Oste ist als Naturschutzgebiet eingestuft und muss entsprechend behandelt werden. Angelplätze sind mit Augenmaß freizuhalten; darüber hinaus werden Pflegeaktionen organisiert. Sollte gegen die genannten Bestimmungen verstoßen werden, behalten wir uns vor, die betreffenden Personen persönlich anzusprechen und streng zu verwarnen. Im Wiederholungsfall erfolgt der bedingungslose Ausschluss aus dem Verein.